Kindergeld
Für alle minderjährigen Kinder, die im eigenen Haushalt leben (bzw. für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre und für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre). Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht vom Einkommen abhängig.
Familienkasse Baden-Württemberg Ost, Schützenstr. 69, 88212 Ravensburg 
Telefon (kostenlos):  Kontakt/Persönliche Anliegen: 0800 4555530
Auszahlungstermine: 0800 4555533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden, Formulare gibt es auf der Homepage.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Kinderzuschlag
Für Kindergeldberechtigte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Familienkasse Baden-Württemberg Ost, Schützenstr. 69, 88212 Ravensburg
Telefon (kostenlos): Kontakt/Persönliche Anliegen: 0800 4555530
Auszahlungstermine: 0800 4555533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Informationen dazu gibt auch die Agentur für Arbeit, Enge Str. 7, 78224 Singen.
Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden, Formulare gibt es auf der Homepage.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-beantragen

Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Möglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Maggistr. 7, 78224 Singen
Telefon: 07531 800-2800 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Das Service- und Informationscenter ist telefonisch unter 07531 800-2700 erreichbar. Servicezeiten: Mo. bis Do.: 8:00 - 16:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/2095821

Zuschuss zu oder Kostenübernahme von Gebühren für Kindergärten und Kitas

Für Familien mit geringem Einkommen. Von den Gebühren sind grundsätzlich befreit: Empfänger*innen von

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (Hartz IV)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Leistungen nach dem AsylbLG.

Zuständig für die Übernahme der Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten/-tagesstätte/Hort/Krippe) ist das Jugendamt.
Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Maggistr. 7, 78224 Singen
Tel.: 07531 800-2800 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/kinder+jugend+und+familie/kindertagesbetreuung

Das Landesprogramm  staerke
soll Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen. Ziel ist, durch eine verstärkte Elternbildung präventiv zum Kinderschutz beizutragen. Im Zentrum der Umsetzung stehen zahlreiche Anbieter*innen von Bildungsveranstaltungen. Die Koordination liegt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz.
Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie - Fachdienst Frühe Hilfen
Otto-Blesch-Str. 49, 78315 Radolfzell
Telefon: 07531 800-2334 oder 07531 800-2335 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Angebote im Rahmen von STÄRKE:

  • Offene Treffs bieten Austausch- und Kontaktmöglichkeiten mit anderen Eltern. Sie finden regelmäßig statt und sind kostenlos.
  • Vielfältige Angebote zur Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen. Für diese Angebote kann auf Antrag (zu stellen von dem*der Anbieter*in) ein Zuschuss in Höhe von bis zu 500 € pro Teilnehmer*in gewährt werden.

www.fruehe-hilfen-lkkn.de

kiju
für Freizeit und Bildung
Mit der KiJu-Karte erhalten Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren vielfältige Vergünstigungen bei Sport, Musik, Freizeit, Vereinen, Veranstaltungen und Sach-leistungen.

Wer kann die KiJu-Karte bekommen?

Alle Kinder und Jugendliche aus Singen und den Ortsteilen, deren Familien eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • einen Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • oder Leistungen nach dem AsylbLG.

Organisiert von der Stadt Singen und Kinderchancen Singen e.V. mit Unterstützung der Förderung des Landes Baden-Württemberg aus dem Programm „Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit“.

In wenigen Schritten zur KiJu-Karte:

  • Einfachen Antrag ausfüllen
  • Leistungsbescheid vorlegen
  • Ausweis des Kindes vorzeigen

Die KiJu-Karte wird sofort und kostenlos auf den Namen des Kindes ausgestellt. Sie gilt für das gesamte laufende Kalenderjahr.

Die KiJu-Karte ist erhältlich:

  • in der Innenstadt
    • Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (Erdgeschoss DAS 2), 78224 Singen
      • Telefon: 07731 85-237  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Fachstelle Sucht, Julius-Bührer-Str. 4 (DAS 1), 78224 Singen
      • Telefon: 07731 912400  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Bürgerzentrum Singen, August-Ruf-Str. 11/13 (Marktpassage), 78224 Singen
      • Telefon: 07731 85-599  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • inSi e.V. – Integration in Singen, 42, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 9263501  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Jugendreferat, 2, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 85-545  E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Caritasverband Singen-Hegau, 6, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 96970-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    •  Familienzentrum Käthe-Luther-Kinderhaus, Theodor-Hanloser-Str. 31, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 42291 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: 07731 790248  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Arbeiterwohlfahrt (AWO), Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen
      • Kinderbüro: Telefon: 07731 958096  E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • Arbeitslosenzentrum: Telefon: 07731 958035  E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Waldeck-Schule, Friedinger Str. 9, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 957026 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • in der Südstadt
    • Südstadttreff Kinderchancen, Berliner Str. 8, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 96970-550  E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Kita St. Nikolaus mit Familienzentrum, Sonnenblumenweg 17, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 22218  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Familienzentrum Markus, 3, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 21185  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
      • Telefon: 07731 922589 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Evang. Familienzentrum Markus, Austr. 3, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 832780 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
      • Telefon: 07731 8327821 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • in der Nordstadt
    • Jugendtreff Nordstadt (JuNo), 46, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 31349  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Familienzentrum Im Iben, Richard-Wagner-Str. 14a, 78224 Singen
      • Telefon: 07731 31897  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • und in den Ortsverwaltungen
    • Ortsverwaltung Beuren an der Aach, 7, 78224 Singen-Beuren
      • Telefon: 07731 45640  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Ortsverwaltung Bohlingen, Am Runden Turm 20, 78224 Singen-Bohlingen
      • Telefon: 07731 22160  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Ortsverwaltung Friedingen, Beurener Str. 13, 78224 Singen-Friedingen
      • Telefon: 07731 45393  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Ortsverwaltung Hausen an der Aach, 11, 78224 Singen-Hausen
      • Telefon: 07731 42851  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Ortsverwaltung Schlatt unter Krähen, Schlatter Dorfstr. 16, 78224 Singen-Schlatt
      • Telefon: 07731 42615  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Ortsverwaltung Überlingen am Ried, Kirchplatz 7, 78224 Singen-Überlingen
      • Telefon: 07731 22539  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen:

  • Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen
    • Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
    • Ansprechpartnerin: Petra Merklin, EG Zimmer 016
    • Telefon: 07731 85-237  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Kinderchancen Singen e.V., Berliner Str. 8, 78224 Singen
    • Ansprechpartnerin: Alexandra Guldin
    • Telefon: 07731 96970-550  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • und unter kiju-karte.de


Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eröffnen ihnen mit dem Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven.

Zuständig sind das Jobcenter Singen für Empfänger*innen von

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (Hartz IV)

und das Landratsamt Konstanz - Kreissozialamt bzw. Amt für Migration und Integration für Empfänger*innen von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Leistungen nach dem AsylbLG.

Jobcenter Singen, Maggistr. 7, 78224 Singen
Telefon: 07531 36336-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1172 und 07531 800-1649 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Alle Anträge können von der Homepage des Jobcenters und des Landratsamtes
heruntergeladen werden:

Unterstützung und Hilfe erhält man u.a. auch in den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (siehe S. 18 f.), bei den Familienberatungen (S. 24) und beim Kommunalen Sozialen Dienst der Stadt Singen (S. 47).
Unter der Telefonnummer 030 221 911 009 ist das bundesweite Bürgertelefon zum Thema Bildungspaket erreichbar (Mo. bis Do.: 8:00 - 20:00 Uhr).

  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    • Kinder, Jugendliche erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen Aktivitäten im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich (z.B. im Sportverein, an der Musikschule o.ä.).
    • Was ist zu beachten?
      • Für Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, gelten die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem Haupt- oder
        Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Für alle anderen muss die Leistung für jedes Kind gesondert beantragt werden.
      • Es wird ein Betrag in Höhe von bis zu 15 € monatlich zur Verfügung gestellt. Wird dieser Betrag durch die Monatsbeiträge nicht ausgeschöpft, können auch Kosten für zwingend damit verbundene Ausstattungen (Fußball-schuhe, Miete Musikinstrument o.ä.) bezuschusst werden.
    • Welche Unterlagen werden benötigt?
      • Erforderlich ist ein Kostennachweis des Leistungsanbieters/Vereins mit Angabe des Teilnahmezeitraums. Als Nachweis kann eine Zahlungsaufforderung, ein Mitgliedschaftsvertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die Kosten dienen. Gegebenenfalls ein Kostennachweis für Ausstattung.
  • Schülerbeförderung
    • Für den Besuch der nächstgelegenen Schule, welche für die Schülerinnen und Schüler nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen ist, können die anfallenden Kosten für die Bus- bzw. Zugfahrkarte übernommen werden.
    • Was ist zu beachten?
      • Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, gilt der Zuschuss mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Für alle anderen muss die Leistung für jedes Kind gesondert beantragt werden.
      • Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, werden Nach-weise benötigt, um die Leistung gewähren zu können (z.B. die Fahrkarte, eine Kopie der Fahrkarte oder einen Kaufbeleg).
    • Was bedeutet „nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen“?
      • Das trifft zu für Schülerinnen und Schüler
        • der Schulkindergärten, der Grundschulförderklassen und der Sonderschulen ab einer Mindestentfernung von 1 km,
        • der Grund- und Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien und für Schüler*innen mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres und Berufsvorbereitungsjahres sowie ab Klasse 5 der Förderschulen und der Schulen für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 3 km,
        • der Berufsschulen ab einer Mindestentfernung von 20 km.
  • Mittagessen in Kita und Schule
    • Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder in der Kita können übernommen werden.
    • Was ist zu beachten?
      • Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, gilt die Kostenübernahme mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als beantragt und muss nur noch durch Vorlage eines Nachweises der Teilnahme an der Mittags-verpflegung konkretisiert werden. Für alle anderen muss die Leistung für jedes Kind gesondert beantragt werden.
    • Welche Unterlagen werden benötigt?
      • Die Anmeldung oder die Bestätigung der Schule/Kita zur Mittagsverpflegung mit dem Namen des Kindes, der Schule/Kita und des Essensanbieters sowie Angabe des Zeitraums.
  • Persönlicher Schulbedarf
    • Schüler und Schülerinnen erhalten zusätzlich zum Regelbedarf Zuschüsse für die benötigten Anschaffungskosten für Schulmaterialien.
    • Was ist zu beachten?
      • Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, bekommen diesen Zuschuss für ihre schulpflichtigen Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren automatisch. Für Kinder über 15 Jahre ist zusätzlich eine Schulbescheinigung vorzulegen. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Für alle anderen muss die Leistung für jedes Kind gesondert beantragt werden.
    • Wie wird die Leistung erbracht?
      • Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 103 € und zum 1. Februar in Höhe von 51,50 €.
  •  Lernförderung
    • Leistungen für Lernförderung kommen unabhängig von einer Versetzungs-gefährdung in Betracht, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann.
    • Was ist zu beachten?
      • Die Kosten werden in der Regel direkt an den*die Nachhilfelehrer*in bzw. an das Nachhilfeinstitut überwiesen.
      • Die Leistung muss gesondert beantragt werden. Mit der Antragstellung
        erhalten Sie einen Vordruck, auf dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen.
  • Ein- und mehrtägige Ausflüge in Kitas und Schulen
    • Für eintägige Ausflüge mit der Kita oder Schule sowie für mehrtägige Ausflüge (Klassenfahrten, Kita-Freizeiten) können die Kosten übernommen werden.
    • Was ist zu beachten?
      • Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, gilt der Zuschuss mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Für alle anderen muss die Leistung für jedes Kind gesondert beantragt werden.
    • Welche Unterlagen werden benötigt?
      • Elternbrief/Informationsschreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung, in dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden.
      • Anlage zum Antrag (erhalten Sie vom Jobcenter/Landratsamt bzw. auf der jeweiligen Homepage, s.o.), auf dem die Schule unterschreiben muss.
    • Wie wird die Leistung erbracht?
      • Die tatsächlich anfallenden Kosten werden übernommen. Der bewilligte Betrag wird in der Regel direkt an die Schule oder Kita überwiesen.

Zuschuss zu oder Kostenübernahme von Ausflügen in Kitas und Schulen
Für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Ansprechpartner*innen sind die Fördervereine von Kindertageseinrichtungen oder Schulen. In der Einrichtung nachfragen oder auf der Homepage der Einrichtung recherchieren.

Landesfamilienpass
Vergünstigter oder kostenloser Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg: Schlösser, Museen, Freizeit- und Tierparks u. a. Freizeitangebote.

Erhältlich für folgende Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg, die mit ihren kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben:

  • Familien mit mindestens drei Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder)
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Familien mit mindestens einem schwer behinderten Kind (GdB mindestens 50%)
  • Familien, die Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen mit mindestens einem

Erhältlich im Bürgerzentrum, August-Ruf-Str. 11/13, 78224 Singen.
Telefon: 07731 85-599
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

Schüler-BAföG
Zuschuss für Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen.
Landkreis Konstanz, Amt für Ausbildungsförderung/Sozialamt
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1170 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.lrakn.de/,Lde/-/2149528/;vbid335 und www.bafög.de

BAföG
Einkommens- und familienabhängige Ausbildungsförderung für Studierende.
Zuständig ist das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule. Die Kontaktdaten findet man unter: www.bafög.de/de/inland---studium-einschliesslich-praktika--303.php.
In Konstanz ist dies das Seezeit Studierendenwerk Bodensee,
Amt für Ausbildungsförderung, Gustav-Schwab-Str. 5, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 88-7265 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
www.bafög.de

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Zuschuss für Auszubildende und bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Agentur für Arbeit, Enge Str. 7, 78224 Singen
Telefon (der Anruf ist kostenfrei): 0800 4555500 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab