Warenkorb zur Berechnung des Regelbedarfs zum SGB II und SGB XII

nach der sogenannten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS)

Gültig seit Januar 2021. Angaben in € pro Monat.

 

EVS - Abteilungen und

Beispiele für Einzelpositionen

Allein-stehend

Partner jeweils

Kind

14-17 J.

Kind

 6- 13 J.

Kind bis

5 J.

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

154,77
pro Tag
5,16

139,15
pro Tag
4,57

164,57
pro Tag 5,41

121,10
pro Tag
3,98

92,84
pro Tag
3,05

Bekleidung und Schuhe

37,01

33,28 44,50 37,45 45,28

Wohnen, Energie und

Instandhaltung

u. a. Stromkosten

37,81

33,96

20,25

14,24

8,86

Möbel, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände

(Töpfe, Bettwäsche u.a.)

27,18

24,42

17,02

8,16

16,24

Gesundheitspflege

(Rezeptgebühren, rezeptfreie Medikamente u.a.)

17,02

15,28

11,00

8,16

8,26

Verkehr

(Pkw, Fahrrad, Bus und Bahn)

40,01

35,97

23,54

24,60

26,04

Nachrichtenübermittlung

(Telefon, Post, Internet)

39,88

35,85

26,74

26,79

24,76

Freizeit, Unterhaltung, Kultur

(Spielwaren, Hobbys,

Bücher, Besuch von Sport- und

Kulturveranstaltungen u.a.)

43,52

39,14

39,20

44,25

45,31

Bildung (Kurse u. ä.)

(+ Bildungspaket für Kinder

bis 17 J.)

1,61

1,44

 0,67

1,61

1,56

Beherbergungs- u.

Gaststättendienstleitungen

11,65

10,47

10,52

6,98

3,20

Andere Waren und Dienstleistungen

(Haarpflege, Rasiermittel, Vereinsbeiträge u.a.)

35,54

32,04

14,99

10,60

10,64

Regelsatz-Summe

446,00

401,00

373,00

309,00

283,00

Quelle: Berechnungen der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen auf Basis des RBEG (Regelbedarfermittlungsgesetz)

  

Angemessene Mieten im Landkreis Konstanz Stand 01.04.2021

Abgeschlossene Wohnungen:

Zahl der

Personen im

Haushalt

Wohnfläche in qm

Höchstbetrag für die Kaltmiete in €

Stadt Konstanz

Umland Hegau/ Stockach

Seenahe

Gemeinden; Singen,

Rielasingen-Worblingen

1

45

516

400

400

2

60

640

480

580

3

75

780

630

650

4

90

929

650

710

5

105

1.084

790

870

6

120

1.242

910

1.020

Mehrbetrag für jede

weitere

Person

15

156

100

120

                      

  • Umland Hegau/Stockach: Aach, Eigeltingen, Engen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Hohenfels, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Steißlingen, Stockach, Tengen, Volkertshausen
  • Seenahe Gemeinden/Singen/Rielasingen-Worblingen: Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Büsingen, Gaienhofen, Moos, Öhningen, Radolfzell, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Singen
  • Raum Konstanz: Stadt Konstanz

 

Zimmer:

Zimmer

Warmmiete in EUR

Stadt Konstanz

maximal 510

Umland Hegau/Stockach

maximal 430

Seenahe Gemeinden, Singen, Rielasingen-Worblingen

maximal 430

 

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei allen Werten um Höchstgrenzen, auf die nicht zwingend ein Rechtsanspruch besteht!

Mehr zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sowie zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines notwendigen Umzugs finden Sie im Flyer des Jobcenters des Landkreises Konstanz unter:
www.jobcenter-kn.de/fileadmin/user_upload/PDF/201007_Flyer_Umzug.pdf 

  

Kundenkarte der Tafeln im Landkreis Konstanz/Tafel Singen     

Richtwerte zum Einkauf in den Tafeln

Angesichts der besonders hohen Mietkosten in der Stadt Konstanz wurden die Einkommensgrenzen zum Einkauf in allen Tafelläden angehoben. Eine Kundenkarte erhalten Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt:

Familienmitglieder

im Haushalt

Nettoeinkommensgrenze

in

                 1

1.200

                 2

1.500

                 3

1.800

                 4

2.000

                 5

2.200

                 6

2.300

 

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.

Empfänger*innen von

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung
  • Sozialhilfe
  • Sozialpass
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • BAföG

erhalten nach Vorlage von amtlichen Unterlagen automatisch eine Kundenkarte (ohne weitere Prüfung).

Die Gültigkeit der Kundenkarte ist auf ein Jahr begrenzt.

Zu beantragen bei der Tafel Singen, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen, jeden Donnerstag von 9:00 - 11:00 Uhr.

Telefon: 07731 183310

 www.tafeln-kreis-konstanz.de/wer-darf-einkaufen.html