Für sehr viele soziale Notlagen gibt es öffentliche Institutionen und Behörden, die per Gesetz die Aufgabe haben, Menschen in Notlagen zu helfen.
Aber nicht alle Problemlagen können über gesetzliche Regelungen oder karitative Dienstleistungen gelöst werden. Für solche Notlagen besteht die Möglichkeit, bei den folgenden Hilfsfonds und Stiftungen um Unterstützung nachzufragen.

 

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Singen e.V.
Brillenfonds
Telefon: 07731 49839 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.awo-konstanz.de/ortsvereine/ov-singen/brillenfond 

 

Widmann hilft Kindern in der Region e. V.
Weihnachtsfonds
Marie-Curie-Str. 15, 78224 Singen
Telefon: 07731 8308-77 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.widmann-kids.de

 

Singener Tafel e.V.
Kindernotfonds
Telefon: 0173 3262948 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.tafeln-kreis-konstanz.de

  

Menschen helfen e.V.
Notfonds
Telefon: 07731 880046 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
www.menschen-helfen-im-hegau.de
Otto Sauter Hilfsfonds
c/o Caritasverband Singen-Hegau e.V.
Telefon: 07731 96970-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Zonta Club Hegau Bodensee
Frauen und Altersarmut
c/o Caritasverband Singen-Hegau e.V.
Telefon: 07731 96970-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.zonta-hegau-bodensee.de

 

W. Oberle-Stiftung Deutschland
Ohne regionale Einschränkung können Anträge auf Hilfeleistung durch die Stiftung
jedoch nur über soziale Beratungsstellen gestellt werden.
Telefon: 07633 981700 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.      
www.oberle-stiftung.de

 

Landesstiftung Familie in Not
Die Stiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Müttern, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z.B. Krankheit, Behinderung, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung) oder auch die Geburt von Mehrlingen in Not geraten sind und diese nicht allein bewältigen können.
Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und der Notlage.
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

 

Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt Schwangere und Alleinerziehende mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Leistungen sind unter anderem die Erstausstattung des Kindes, Umstandskleidung oder eine Kinderzimmereinrichtung.
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

 

Weitere Stiftungen
unterstützen Projekte für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Jedoch nicht direkt, sie fördern häufig Projekte der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Stellvertretend seien hier genannt die Stiftung der Sparkasse Singen-Radolfzell, die Bürgerstiftung Singen und die Werner & Erika Messmer Stiftung.