Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Sozialgeld nach dem SGB II (Hartz IV)
Für alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt.
Jobcenter Landkreis Konstanz, Geschäftsstelle Singen, Maggistr. 7, 78224 Singen
Telefon: 07531 36336-0   Fax: 07731 7974-100
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Wichtige Anliegen wie Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge oder Mitteilungen an das Jobcenter können Sie auch einfach online erledigen:
www.jobcenter.digital
Öffnungszeiten Service- und Infostelle:
Mo., Di., Mi. und Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Mi.: Leistungsabteilung geschlossen,
Do.: 8:00 - 17:30 Uhr

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Für erwerbsunfähige Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden.
Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Servicezeiten: Mo., Di., Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen,
Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/2100633
Antragshilfe erhält man auch bei der Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen, Telefon: 07731 85-516.

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
Für Menschen mit geringen Rentenansprüchen oder dauerhafter Erwerbsminderung.
Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651 E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen,
Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/2100606
Antragshilfe erhält man auch bei der Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen, Telefon: 07731 85-516.

Wohngeld
Zuschuss für Mieter*innen und Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum mit niedrigem Einkommen zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens.Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde
Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde
Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
Telefon: 
A – G: Frau Casola 07731 85-542     
H – Q: Frau Fleiner 07731 85-543      
R – Z: Frau Hübner 07731 85-568  
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Servicezeiten: Mo., Mi. und Fr.:  8:30 - 12:00 Uhr, Mi.: 14:00 - 17:00 Uhr
www.singen.de/leben/soziales/soziale+leistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen für Asylbewerber*innen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon:  07531 800-1160 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr  
www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/migration+integration/

Prozesskostenhilfe
Durch Prozesskostenhilfe wird Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht
aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht. Denn ohne Prozesskostenhilfe muss der*diejenige, der*die eine Klage erheben will, für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.
Amtsgericht Singen, Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
Telefon: 07731 4001-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der*die Antragsteller*in ist aufgrund seiner*ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheint nicht mutwillig.

https://amtsgericht-singen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Formulare

Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren
Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich u.a. für:

  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Leistungen nach dem AsylbLG
  • nicht bei den Eltern lebende Empfänger*innen von BAföG, Berufsausbildungs-beihilfe oder Ausbildungsgeld
  • taubblinde Menschen

  • Empfänger*innen von Blindenhilfe.

Wer keine Sozialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag als besonderen Härtefall beantragen.

Anträge erhält man bei der Stadtverwaltung Singen:

  • Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
  • Bürgerzentrum, August-Ruf-Str. 11/13 (Marktpassage), 78224 Singen

Der Antrag kann auch online unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheids bzw. Schwerbehindertenausweises zu senden an:
ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf

Geringere Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen
Für alle Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere auch für Familien mit geringem Einkommen oder einem chronisch kranken Familienmitglied. Zuzahlungen entfallen, wenn bereits 2% der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen gezahlt wurden (bei chronisch Kranken 1%).
Zu beantragen über die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

Sozialpass Stadt Singen
Wer kann einen Sozialpass (Laufzeit sechs Monate) beantragen?

  • Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. Sozialgesetzbuch II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Hartz IV)
  • Empfänger*innen von Leistungen zum Lebensunterhalt gem. Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Stadt Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Frau Kleinschmidt, EG Zimmer 005
Telefon: 07731 85-516  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr

Mit dem Sozialpass erhalten Sie folgende Ermäßigungen:

  • Aachbad
  • Einzelkarte 2,60 € (statt 3,90 €)
  • Mehrfachkarte (10er) 24 € (statt 36 €)
  • Saisonkarte 50 € (statt 75 €)
  • Jahreskarte 110 € (statt 165 €)
  • Hallenbad
  • Einzelkarte 2,40 € (statt 3,60 €)
  • Mehrfachkarte (10er) 20 € (statt 30 €)
  • Mehrfachkarte (30er) 46 € (statt 69 €)
  • Saisonkarte 60 € (statt 90 €)
  • Jahreskarte 110 € (statt 165 €)
  • Stadtbusverkehr
  • Ermäßigte Einzelfahrscheine erhalten Sie in den Bussen, die Monatskarte in der Tourist Information Marktpassage, August-Ruf-Str. 13, 78224 Singen.
  • Einzelfahrschein 1,20 € (statt 2,20 €)
  • Monatskarte (nicht übertragbar) 28 € (statt 38 €)
  • Mehrfahrtenkarte 10 Fahrten (übertragbar) 5,50 € (statt 10,00 €)
  • Nachtlinie Singen (Anruf-Sammel-Taxi) 4 € (statt 5 €)
  • Volkshochschule (vhs)
  • Ermäßigung bei Kursen und Seminaren bei einer Kursgebühr: bis 25 €: 25%, bis 50 €: 30%, bis 75 €: 35%, bis 100 €: 40%, über 100 €: 50%
  • Singener Museen
  • Hegau Museum: Eintritt frei, Führungen und Veranstaltungen 2 €
  • Kunstmuseum: Eintritt 3 € (statt 5 €)
  • Städtische Bibliotheken: Jahresgebühr für Leseausweis kostenfrei (statt 10 €)
  • Jugendmusikschule: 50 % Ermäßigung auf die Elternbeiträge
  • Stadthalle: Bei Abo und Freiverkauf 20% Ermäßigung auf die Theaterringe und 50% auf die Konzertringe

www.singen.de/leben/soziales/soziale+leistungen

Nachbarschaftspass und Pflegeelternpass Stadt Singen
Mit einem Nachbarschaftspass oder Pflegeelternpass erhalten die Inhaber*innen die gleichen Vergünstigungen wie mit dem Sozialpass (siehe oben Sozialpass Singen).

  • Nachbarschaftspass: Wer innerhalb von Singen Nachbarschaftshilfe für einen anerkannten Dienst leistet, kann einen Nachbarschaftspass beantragen.
  • Pflegeelternpass: Wer in Singen als Pflegeeltern tätig ist, kann aufgrund einer Bescheinigung des Landratsamtes Konstanz einen Pflegeelternpass erhalten.

Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Frau Kleinschmidt, EG Zimmer 005
Telefon: 07731 85-516  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr

vhs - Volkshochschule Landkreis Konstanz e.V.
Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
erhalten 20% Ermäßi­gung auf die Kursgebühren bei Vorlage eines aktuellen Leistungs- bescheids. Ausgenommen sind: Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die die vhs zusammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern durchführt oder die von Dritten bezuschusst werden sowie Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische Events und Einzelunterricht. Schüler*innen und Studierende haben freien Eintritt zu allen Vorträgen. Ermäßigungen der Kursgebühren für Singener Sozialpass-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber*innen (siehe oben Sozialpass Singen). Für Materialkosten sowie Lebensmittel- und Lernmittelumlagen werden keine Ermäßigungen gewährt.
vhs Landkreis Konstanz e. V., Theodor-Hanloser-Str. 19, 78224 Singen
Telefon: 07731 95810 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.vhs-landkreis-konstanz.de