Warenkorb zur Berechnung des Regelbedarfs zum SGB II und SGB XII

nach der sogenannten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS)

Gültig seit Januar 2021. Angaben in € pro Monat.

 

EVS - Abteilungen und

Beispiele für Einzelpositionen

Allein-stehend

Partner jeweils

Kind

14-17 J.

Kind

 6- 13 J.

Kind bis

5 J.

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

154,77
pro Tag
5,16

139,15
pro Tag
4,57

164,57
pro Tag 5,41

121,10
pro Tag
3,98

92,84
pro Tag
3,05

Bekleidung und Schuhe

37,01

33,28 44,50 37,45 45,28

Wohnen, Energie und

Instandhaltung

u. a. Stromkosten

37,81

33,96

20,25

14,24

8,86

Möbel, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände

(Töpfe, Bettwäsche u.a.)

27,18

24,42

17,02

8,16

16,24

Gesundheitspflege

(Rezeptgebühren, rezeptfreie Medikamente u.a.)

17,02

15,28

11,00

8,16

8,26

Verkehr

(Pkw, Fahrrad, Bus und Bahn)

40,01

35,97

23,54

24,60

26,04

Nachrichtenübermittlung

(Telefon, Post, Internet)

39,88

35,85

26,74

26,79

24,76

Freizeit, Unterhaltung, Kultur

(Spielwaren, Hobbys,

Bücher, Besuch von Sport- und

Kulturveranstaltungen u.a.)

43,52

39,14

39,20

44,25

45,31

Bildung (Kurse u. ä.)

(+ Bildungspaket für Kinder

bis 17 J.)

1,61

1,44

 0,67

1,61

1,56

Beherbergungs- u.

Gaststättendienstleitungen

11,65

10,47

10,52

6,98

3,20

Andere Waren und Dienstleistungen

(Haarpflege, Rasiermittel, Vereinsbeiträge u.a.)

35,54

32,04

14,99

10,60

10,64

Regelsatz-Summe

446,00

401,00

373,00

309,00

283,00

Quelle: Berechnungen der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen auf Basis des RBEG (Regelbedarfermittlungsgesetz)

  

Angemessene Mieten im Landkreis Konstanz Stand 01.04.2021

Abgeschlossene Wohnungen:

Zahl der

Personen im

Haushalt

Wohnfläche in qm

Höchstbetrag für die Kaltmiete in €

Stadt Konstanz

Umland Hegau/ Stockach

Seenahe

Gemeinden; Singen,

Rielasingen-Worblingen

1

45

516

400

400

2

60

640

480

580

3

75

780

630

650

4

90

929

650

710

5

105

1.084

790

870

6

120

1.242

910

1.020

Mehrbetrag für jede

weitere

Person

15

156

100

120

                      

  • Umland Hegau/Stockach: Aach, Eigeltingen, Engen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Hohenfels, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Steißlingen, Stockach, Tengen, Volkertshausen
  • Seenahe Gemeinden/Singen/Rielasingen-Worblingen: Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Büsingen, Gaienhofen, Moos, Öhningen, Radolfzell, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Singen
  • Raum Konstanz: Stadt Konstanz

 

Zimmer:

Zimmer

Warmmiete in EUR

Stadt Konstanz

maximal 510

Umland Hegau/Stockach

maximal 430

Seenahe Gemeinden, Singen, Rielasingen-Worblingen

maximal 430

 

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei allen Werten um Höchstgrenzen, auf die nicht zwingend ein Rechtsanspruch besteht!

Mehr zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sowie zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines notwendigen Umzugs finden Sie im Flyer des Jobcenters des Landkreises Konstanz unter:
www.jobcenter-kn.de/fileadmin/user_upload/PDF/201007_Flyer_Umzug.pdf 

  

Kundenkarte der Tafeln im Landkreis Konstanz/Tafel Singen     

Richtwerte zum Einkauf in den Tafeln

Angesichts der besonders hohen Mietkosten in der Stadt Konstanz wurden die Einkommensgrenzen zum Einkauf in allen Tafelläden angehoben. Eine Kundenkarte erhalten Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt:

Familienmitglieder

im Haushalt

Nettoeinkommensgrenze

in

                 1

1.200

                 2

1.500

                 3

1.800

                 4

2.000

                 5

2.200

                 6

2.300

 

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.

Empfänger*innen von

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung
  • Sozialhilfe
  • Sozialpass
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • BAföG

erhalten nach Vorlage von amtlichen Unterlagen automatisch eine Kundenkarte (ohne weitere Prüfung).

Die Gültigkeit der Kundenkarte ist auf ein Jahr begrenzt.

Zu beantragen bei der Tafel Singen, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen, jeden Donnerstag von 9:00 - 11:00 Uhr.

Telefon: 07731 183310

 www.tafeln-kreis-konstanz.de/wer-darf-einkaufen.html 

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland ist weitgehend über die zwölf Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) geregelt. In unserem Zusammenhang „Arme Kinder/Familien“ und Armutsprävention haben die Sozialgesetzbücher II und XII eine ganz besondere Bedeutung. Ganz wichtig, vor allem für die Verringerung der negativen Folgen von Kinderarmut, ist das SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe.

SGB I      Allgemeiner Teil
SGB II     Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) 
SGB III    Arbeitsförderung
SGB IV    Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V     Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI    Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII   Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII  Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X     Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI    Soziale Pflegeversicherung
SGB XII   Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung)

Die Inhalte der Gesetzbücher I bis XII finden Sie im Internet:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de

 

Worauf haben Familien einen Anspruch? 
Wer sich gut und viel über das Internet informiert, kann sich auch über die Seite www.infotool-familie.de  des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darüber informieren, welche Leistungen und Unterstützungsangebote für Eltern und Familien in Frage kommen. Familien können so anonym eine Einschätzung gewinnen, ob und auf welche Leistungen sie Anspruch haben.

 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Hartz IV
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Menschen erhalten (Arbeitserlaubnis vorausgesetzt), die das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können „Sozialgeld“ erhalten (Kinder bis 15 Jahre, Erwerbsgeminderte). Gleiches gilt für ihre Angehörigen und Kinder, wenn sie mit dem*der Antragsteller*in in einem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) leben.
Auch Arbeitnehmer*innen, die nicht genug Geld verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können (sog. Aufstocker), können ihren Lohn durch ALG II aufstocken. Mit dem ALG II, auch „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ genannt, soll das soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsempfänger*innen abgedeckt werden.
Die Grundsicherung umfasst die Kosten des alltäglichen Bedarfs, den „Regelbedarf“ (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom, Telefon etc.) und die „Kosten der Unterkunft“ (Kosten für die Miete plus Heizung und Nebenkosten).
Der „Regelbedarf“ der Grundsicherung ist überall in Deutschland gleich hoch.
Der Regelbedarf wird über das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) ermittelt. Dazu gibt es einen sehr detaillierten Warenkorb (siehe Anlagen). Im Warenkorb wird dargestellt, für welche Bedürfnisse der Gesetzgeber welche Kosten als notwendig erachtet. 
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01.01.2021 für Erwachsene
(alleinstehend) 446,00 €.

Liste der Regelbedarfe für alle Lebenssituationen

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Stand Januar 2020

Betrag

Erwachsene alleinstehend

446 €

Erwachsene in Partnerschaft

401 €

Angehörige im Alter von 18 bis 25 Jahren

357 €

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

373 €

Kinder von 6 bis 13 Jahren

309 €

Kinder unter 6 Jahren

283 €

  

Zusammensetzung der Regelbedarfe im sogenannten Warenkorb Hartz IV

Anteil am Regelbedarf

in % vom
Regelbedarf

in € vom
Regelbedarf

Nahrung, alkoholfreie Getränke

34,70 % 154,77 €
Bekleidung, Schuhe 8,30 % 37,01 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,48 % 37,81 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte undInnenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände 6,09 % 27,18 €
Gesundheitspflege 3,82 % 17,02 €
Verkehr 8,97 % 40,01 €
Nachrichtenübermittlung 8,94 % 39,88 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76 % 43,52 €
Bildung 0,36 % 1,61 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61 % 11,65 €
Andere Waren und Dienstleistungen 7,97 % 35,54 €

 

Die Kategorie „Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen“ ist in der Tabelle nicht mit aufgenommen, da für diese kein Geld im Regelbedarf vorgesehen ist.
Bei dem Posten Bildung für Kinder sind keine Beträge eingestellt. Der Grund dafür ist, dass über das Paket für Bildung und Teilhabe alle anfallenden Kosten für die Bildung und soziale Teilhabe abgedeckt werden sollen. Dieser Ansatz ist sehr umstritten.
Genau genommen werden bei der Grundsicherung zwei Anträge gestellt: ein Antrag für den Regelbedarf und ein Antrag für die Kosten der Unterkunft.  Im Antrag enthalten sind auch mögliche Mehrbedarfe und in der Regel auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

„Unterkunft und Heizung“
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Die Höhe der als „angemessen“ anerkannten Kosten der Unterkunft (Miete), unterscheidet sich regional sehr stark. Was „angemessen“ ist, legt im Landkreis Konstanz das Jobcenter in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, nach Überprüfung des regionalen Mietniveaus, fest.
Siehe dazu auch den Anhang „Kriterien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft“.  
Wer keine Wohnung findet, die innerhalb der festgelegten Grenzen liegt, und auf eine teurere Wohnung ausweichen muss, bekommt die Miete in der Regel nicht in voller Höhe ersetzt. Er muss dann einen Teil aus seinem Regelbedarf dazulegen. Dieses Geld fehlt dann aber an anderer Stelle.

 

Mehrbedarfe
Werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche: plus 17% vom Regelbedarf. Mit Partner ist der Mehrbedarf 68,17 €, ohne Partner 75,82 €.
Alleinerziehende von Minderjährigen: 36% vom Regelbedarf bei 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 bis 3 Kindern unter 16 Jahren = 160,56 € oder je 12% (= 53,52 €) für jedes Kind, zusammen jedoch höchstens 60% = 267, 60 € (bei 5 Kindern).

 

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).  Hier steht nicht die Verhinderung von Armut im Vordergrund. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung in Form einer Lohnersatzleistung. Über die Beiträge zurArbeitslosenversicherung, die für alle abhängig Beschäftigten verpflichtend sind, wird das Arbeitslosengeld von den Arbeitsagenturen (ehemals Arbeitsamt) gezahlt.  Alle Formalitäten laufen über die Agentur für Arbeit. Einen Anspruch auf ALG I haben Arbeitnehmer*innen, die im Zeitraum von zwei Jahren zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.  Die Höhe der gezahlten Leistung, des Arbeitslosengeldes, ist abhängig vom bisherigen Verdienst des/der Arbeitslosen, den er*sie in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich erzielt hat. Sie beträgt 60% beziehungsweise 67% des pauschalierten
Nettoentgeltes, je nach Familienstand.
Wie lange ein*e Arbeitslose*r das Arbeitslosengeld erhalten kann, hängt von der Dauer der Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung ab. Bei der Arbeitsagentur gemeldete Arbeitslose bekommen maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld.  Für Arbeitslose über 50 Jahren kann sich der Anspruch verlängern.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld können Arbeitslose eine Tätigkeit aufnehmen, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Der Lohn, der den Betrag von 165 € übersteigt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die 165 € kann der*die Arbeitslose als Freibetrag behalten.
Bei einem Bezug von Arbeitslosengeld in geringer Höhe kann ein Anspruch auf „auf-stockendes“ Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bestehen. Dies muss jedoch zusätzlich beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

 

Die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem

Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, gesetzlich geregelt im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Grundsicherung, auch Sozialhilfe genannt, erhalten alle Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren Lebensunterhaltsbedarf nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können und die nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II sind.

„Grundsicherung im Alter“ erhalten alle Menschen, die die Altersgrenze (Rentenalter) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können.

„Grundsicherung wegen Erwerbsminderung“ erhalten Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung (wegen
gesundheitlicher Einschränkungen ist eine Arbeit von mehr als 3 Stunden nicht zumutbar) keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Die Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung umfasst folgende Leistungen:

  • den Regelbedarf (in gleicher Höhe wie beim Arbeitslosengeld II)
  • die „angemessenen“ Aufwendungen für Unterkunft (Miete) und die „angemessenen“ Nebenkosten, Heizung, Wasser etc. (gleiche Regelung wie beim Arbeitslosengeld II) und in einzelnen Fällen auch einmalige Bedarfe
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, sofern keine gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Für die Beantragung und Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind die Sozialämter (Stadt, Landkreis) zuständig.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Konstanz unter: www.lrakn.de/2100606

  

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

(SGB XII)

Hilfe zum Lebensunterhalt „HLU“ nach dem SGB XII wird Personen gewährt, die trotz Bedürftigkeit keinen Anspruch auf die beiden Varianten der Grundsicherung haben. Die Höhe der Leistungen orientiert sich jedoch an den Regelungen bei der Grundsicherung.

  

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Mit dem Wohngeld sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet und kommt für jegliche Art von Wohnraum in Betracht: Der Wohnraum kann in einem Altbau oder Neubau liegen, öffentlich gefördert oder frei finanziert sein. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigen-tumswohnung.

Der Anspruch auf Wohngeld und die Höhe hängen von mehreren Faktoren ab:

  • von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • von der Höhe des Gesamteinkommens
  • von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
  • und von der Mietstufe am Wohnort.

Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt und wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Menschen mit geringem Einkommen müssen sich überlegen, ob sie Grundsicherung beantragen oder Wohngeld. Beides zusammen zu erhalten ist ausgeschlossen.

www.sozialgesetzbuch-sgb.de/wogg/1

Bei Bedarf kann dieser Wohngeldrechner aus dem Internet weiterhelfen: www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php 

  

Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig für alle Kinder in gleicher Höhe gezahlt.  Bei Empfangsberechtigten von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII wird das
Kindergeld als anrechenbares Einkommen in voller Höhe vom Regelbedarf abgezogen.

Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 01.01.2021:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219 €
  • für das dritte Kind monatlich 225 €
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 €.

Kindergeld wird grundsätzlich gezahlt für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen können, gelten die oben genannten Regelungen, wenn nachgewiesen wird, dass sich der*die Jugendliche aktiv um Arbeit oder Ausbildung bemüht.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch, wenn junge Erwachsene im Rahmen des „Bundesfreiwilligendienstes“ oder des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ tätig werden.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Anträge und Auszahlungen werden über die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit bearbeitet.
Siehe auch: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer 

  

Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass arbeitende Eltern nur wegen der Kinder auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind. Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn:

  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommens-grenze nicht übersteigt und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Die monatliche Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 € und für Alleinerziehende 600 €. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z.B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindest-einkommensgrenze erreichen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 205 €/Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.
Siehe auch:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

 

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basis-elterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
www.gesetze-im-internet.de/beeg

  • Das Basiselterngeld wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann
    dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch
    nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate
    Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Elternteils die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
  • Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des
    Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das gibt die Möglichkeit, diese Leistung länger als 14 Monate in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe).

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden, durchschnittlich monatlich
verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich (im ElterngeldPlus-Bezug mindestens 150 € und höchstens 900 € monatlich).
Das Mindestelterngeld von 300 € erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst
betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 €.
Weitere Informationen zum Elterngeld und anderen Leistungen für junge Eltern finden sie auch auf der Homepage „Frühe Hilfen im Landkreis Konstanz“: www.lrakn.de/2492187

  

Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine
gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht
erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Es gilt:

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
  • Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18.
    Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung
    dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 174 €
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 232 €
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 309 €.

Siehe auch: www.familienportal.de/uv 

  

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können sie Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn die Eltern sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld nach SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Wohngeld nach WoGG
  • Kinderzuschlag nach BKGG
  • Leistungen nach dem AsylbLG.

Die meisten dieser Zuschüsse werden bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Leistungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zum 18. Geburtstag gewährt.

Welche Angebote werden gefördert?
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen die Kinder und Jugendlichen bessere Möglichkeiten erhalten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.

Für folgende Aufwendungen gibt es Zuschüsse:

  • persönlicher Schulbedarf: insgesamt 154,50 € jährlich
  • Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten (wie z.B. im Sportverein oder in der Musikschule): bis zu 15 € monatlich.

Diese Ausgaben werden komplett übernommen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • Kosten für die Schülerbeförderung, wenn die Wohnung in größerer Entfernung von der Bildungseinrichtung liegt
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen
  • angemessene Lernförderung auch ohne Versetzungsgefährdung, wenn keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Zuständig ist das Jobcenter für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und das Landratsamt Konstanz - Kreissozialamt bzw. Amt für Migration und Integration - für alle übrigen oben genannten Leistungsempfänger*innen.
Weitere Informationen: www.bmas.de/bildungspaket

  

Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIII)
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem, Jugendhilfeleistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den sogenannten „Sozialen Dienst“.
Zu den Jugendhilfeleistungen gehört auch die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Bezuschussung bzw. der Kostenübernahme in der Kindertagesbetreuung.

Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII insbesondere gewährt:

  • Gemeinsame Wohnformen von Müttern/Vätern und Kindern
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Bezuschussung und Übernahme der Kosten in der Kindertagesbetreuung
    (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege)
  • Ambulante Hilfen
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Weitere Informationen zur Jugendhilfe nach dem SGB VIII/Wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten Sie vom „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ und auf der Homepage des
Landkreises unter: www.lrakn.de/2096134 

  

Schüler-BAföG

Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können Ausbildungsförderung erhalten. Sie erhalten den Zuschuss für ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung.
Voraussetzung dafür ist der Besuch einer der folgenden Schulformen:

  • allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule ab Klasse 10, wenn der*die Schüler*in ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnt
  • Fach- und Fachoberschulklasse, wenn der*die Schüler*in nicht bei den Eltern wohnt
  • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg, höhere Fachschule oder Akademie.

Weitere Informationen unter: www.lrakn.de/,Lde/-/2149528/;vbid335 und www.bafög.de

  

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Deutsche und ausländische Studierende können in aller Regel für ein erstes Studium BAföG erhalten. Wichtig ist ein Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Master-Studiengängen ein Studienbeginn vor Beginn des 35. Lebensjahres. BAföG ist eine einkommens- und familienabhängige Förderung (Einkommen und Vermögen des*der Studierenden, Einkommen von Ehegatten bzw. Lebenspartner*in und/oder
Eltern werden angerechnet. BAföG wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gezahlt (Bedarf).  Für die Höhe der Förderungsleistung ist neben der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auch entscheidend, ob der*die Studierende zu Hause oder auswärts wohnt, ob er*sie unterhaltsberechtigte oder in Ausbildung befindliche
Geschwister hat – um nur einige Faktoren zu nennen.
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des zuständigen Amtes für
Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken findet man unter:
www.bafög.de/de/inland---studium-einschliesslich-praktika--303.php
Weitere Informationen: www.bafög.de

  

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es

  • für berufliche Ausbildungen. Förderungsfähig sind betriebliche oder außer-betriebliche berufliche Erstausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung etc., wenn
    • der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zuhause wohnen zu bleiben
    • der*die Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet ist oder mit dem*der Partner*in zusammenlebt
    • der*die Auszubildende mindestens ein Kind hat und nicht in der Wohnung der Eltern lebt.
  • für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist und die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine*ihre Fähigkeiten erwarten lassen, dass der*die Auszubildende das Ziel der Maßnahme erreicht.
  • zur Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss.

Das Einkommen des*der Auszubildenden wird auf die BAB grundsätzlich voll
angerechnet. Das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des (Ehe-)Partners oder der (Ehe-)Partnerin wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das AsylbLG unterstützt Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 gibt es in Anlehnung an die Hartz IV Gesetzgebung die 6 Regelbedarfsstufen auch im Asylbewerberleistungsgesetz. Diese werden ebenso wie die Sozialhilfe jährlich angepasst.

Zusätzlich zu erbringen ist alles, was mit Wohnen zu tun hat, also Strom, Wasser, Heizung, Hausrat, Miete etc.; außerdem das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Leistungssätze für 2021, Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

„Notwendiger Bedarf“,

physisches

Existenzminimum

„Notwendiger

 persönlicher

Bedarf“, soziales

Existenzminimum

 

 

 

Gesamtbedarf

Bedarfsstufe 1

Alleinstehende

Erwachsene, die in einer Wohnung leben

202 €

162 €

364 €

Bedarfsstufe 2

Alleinstehende

Erwachsene in einer

Gemeinschaftsunterkunft oder Paare

182 €

146 €

328 €

Bedarfsstufe 3

Erwachsene bis 25 Jahre, die bei ihren Eltern in einer Wohnung leben/

Erwachsene in

stationärer Einrichtung, z.B. Behindertenhilfe

162 €

130 €

292 €

Bedarfsstufe 4

Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren

213 €

110 €

323 €

Bedarfsstufe 5

Kinder von 6 bis

einschließlich 13 Jahren

174 €

108 €

282 €

Bedarfsstufe 6

Kinder unter 6 Jahren

143 €

104 €

247 €

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite des Landkreises Konstanz unter: www.lrakn.de/2048512

Für sehr viele soziale Notlagen gibt es öffentliche Institutionen und Behörden, die per Gesetz die Aufgabe haben, Menschen in Notlagen zu helfen.
Aber nicht alle Problemlagen können über gesetzliche Regelungen oder karitative Dienstleistungen gelöst werden. Für solche Notlagen besteht die Möglichkeit, bei den folgenden Hilfsfonds und Stiftungen um Unterstützung nachzufragen.

 

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Singen e.V.
Brillenfonds
Telefon: 07731 49839 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.awo-konstanz.de/ortsvereine/ov-singen/brillenfond 

 

Widmann hilft Kindern in der Region e. V.
Weihnachtsfonds
Marie-Curie-Str. 15, 78224 Singen
Telefon: 07731 8308-77 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.widmann-kids.de

 

Singener Tafel e.V.
Kindernotfonds
Telefon: 0173 3262948 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.tafeln-kreis-konstanz.de

  

Menschen helfen e.V.
Notfonds
Telefon: 07731 880046 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.menschen-helfen-im-hegau.de
Otto Sauter Hilfsfonds
c/o Caritasverband Singen-Hegau e.V.
Telefon: 07731 96970-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zonta Club Hegau Bodensee
Frauen und Altersarmut
c/o Caritasverband Singen-Hegau e.V.
Telefon: 07731 96970-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.zonta-hegau-bodensee.de

 

W. Oberle-Stiftung Deutschland
Ohne regionale Einschränkung können Anträge auf Hilfeleistung durch die Stiftung
jedoch nur über soziale Beratungsstellen gestellt werden.
Telefon: 07633 981700 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!      
www.oberle-stiftung.de

 

Landesstiftung Familie in Not
Die Stiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Müttern, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z.B. Krankheit, Behinderung, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung) oder auch die Geburt von Mehrlingen in Not geraten sind und diese nicht allein bewältigen können.
Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und der Notlage.
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

 

Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt Schwangere und Alleinerziehende mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Leistungen sind unter anderem die Erstausstattung des Kindes, Umstandskleidung oder eine Kinderzimmereinrichtung.
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

 

Weitere Stiftungen
unterstützen Projekte für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Jedoch nicht direkt, sie fördern häufig Projekte der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Stellvertretend seien hier genannt die Stiftung der Sparkasse Singen-Radolfzell, die Bürgerstiftung Singen und die Werner & Erika Messmer Stiftung.

Interessante Internetseiten aus Singen und dem Landkreis

 

Jugend, Soziales und Gesundheit, Stadt Singen
www.in-singen.de/Jugend_Soziales_Gesundheit.507.html

 

Wegweiser für Schwangere und Eltern im Kreis Konstanz
Wegweiser Kreis Konstanz

 

Frühe Hilfen Landkreis Konstanz
www.lrakn.de/fruehe-hilfen/home

 

Hebammenverband Landkreis Konstanz
www.hebammen-kreis-konstanz.de

 

babyforum
www.babyforum-landkreis-konstanz.de

 

Kinderchancen Singen e.V.
www.kinderchancen-singen.de

 

Stark im Süden „SiS“, Stadtteilarbeit im Singener Süden
www.sis-singen.de

 

Stadtseniorenrat Singen
www.stadtseniorenrat-singen.de/Startseite.2.0.html

 

Hospizverein Singen und Hegau e.V.
hospizverein-singen.org/hospizverein/ 

 

Selbsthilfekontaktstelle „Kommit“, Landratsamt Konstanz
www.kom-mit.de 

 

Weitere interessante Internetseiten

 Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe

 

Wohngeld
www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

 

Frauennotruf und Frauenberatungsstellen
www.frauen-gegen-gewalt.de

 

Schwangerschaft und Geburt und die erste Zeit mit Kind
Viele wichtige Informationen:
www.familienplanung.de

 

Schwanger unter 20
Hier gibt es Infos für junge Schwangere:
www.schwanger-unter-20.de

 

Schatten und Licht

Bei psychischen Erkrankungen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt:
www.schatten-und-licht.de

 

Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums
www.familienportal.de 

 

Übersicht über staatliche Familienleistungen
www.infotool-familie.de

 

Elterngeld
Wie viel Elterngeld können Sie bekommen? Der Elterngeldrechner rechnet Ihnen
unverbindlich aus, wie hoch Ihr Elterngeld sein wird:
www.familienportal.de/egr
Das Wichtigste zum Elterngeld auf einen Blick:
www.familienportal.de/eg
Hier können Sie den Antrag downloaden:
www.familienportal.de/antraege 

 

Informationsbroschüre zum Elterngeld
www.bmfsfj.de/elterngeldinfos

 

Kindergeld und Kinderzuschlag
Hier können Sie den Antrag direkt online stellen und finden Ihre Familienkasse vor Ort:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

 

Merkblatt zum Kindergeld
www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

 

Merkblatt zum Kinderzuschlag
www.bmfsfj.de/blob/jump/94322/merkblatt-kinderzuschlag-data.pdf

 

Kinderzuschlag
Der KiZ-Lotse der Familienkasse prüft mit wenigen Angaben, ob Sie eventuell Anspruch auf den Kinderzuschlag haben: 
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse 
Hier finden sie eine Hilfe, um den Kinderzuschlag zu verstehen:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen


Bundesweites Servicetelefon der Familienkasse
0800 4555530 (gebührenfrei)

 

Unterhaltsvorschuss
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss: www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss

 

Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss
www.bmfsfj.de/uhv-broschuere

 

Das Wichtigste zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick
www.familienportal.de/uv

 

Ratgeber „Alleinerziehend. Tipps und Informationen“
Die Broschüre hilft bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation – vom Sorgerecht über Beratungsstellen bis zur finanziellen Unterstützung für Alleinerziehende.
www.bmfsfj.de/alleinerziehend

 

Getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern

 

Broschüre „Die Beistandschaft“
In der Broschüre des Jugendamts finden Sie Informationen zur Feststellung der Vater­schaft und der Geltendmachung von Unter­halt:
www.bmfsfj.de/beistandschaft

 

Das Gute-KiTa-Gesetz
www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

 

Bildungs- und Teilhabegesetz
www.familienportal.de/but 

 

Bildungs- und Teilhabegesetz
Detaillierte Übersicht über Leistungen und Anlaufstellen in allen Bundesländern:

Unter der Telefonnummer 030 221 911 009 ist das Bürgertelefon zum Thema Bildungspaket montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erreichbar.

 

BAföG
www.bafög.de

 

Kinderrechte
www.bmfsfj.de/kinderrechte

 

Informationen für Menschen mit Handicap
www.einfach-teilhaben.de

Ehrenamtsprojekte in der Jugendhilfe
Die Koordination der Ehrenamtsprojekte im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt Konstanz hat vielschichtige Aufgaben. Sie koordiniert die einzelnen Projekte und berät, begleitet und unterstützt die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet die Projekte "Familienpaten", "Individuelle Lernbegleitung", "Balu und Du" und "Mitmachen Ehrensache". Die Familienpaten stehen als niederschwellige unterstützende Hilfe für Familien zur Verfügung und können als Entlastung des Familiensystems dienen. Die Lernbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche im System Schule. Sie nehmen sich Zeit, mit den Kindern und Jugendlichen individuell auf Lerninhalte der Schule einzugehen. Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Otto-Blesch-Str. 49, 78315 Radolfzell
Ansprechpartnerin: Kerstin Schulz
Tel.: 07531 800 2071
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.lrakn.de/,Lde/service-und-verwaltung/aemter/kinder_+jugend+und+familie/ehrenamtsprojekte  

 

Fach- und Projektstelle für Bürgerschaftliches Engagement (BE)
Akquise, Vermittlung, Qualifizierung und fachliche Begleitung von an Engagement Interessierten und Ehrenamtlichen für ehrenamtliche Pflegelotsinnen und Pflegelotsen sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Beratung von Interessierten, die sich freiwillig engagieren möchten, auch über die eigenen Projekte hinaus, Vernetzungsberatung, Unterstützung bei Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich BE (Bürgerschaftliches Engagement).Akquise, Vermittlung, Qualifizierung und fachliche Begleitung von an Engagement Interessierten und Ehrenamtlichen für ehrenamtliche Pflegelotsinnen und Pflegelotsen sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Beratung von Interessierten, die sich freiwillig engagieren möchten, auch über die eigenen Projekte hinaus, Vernetzungsberatung, Unterstützung bei Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich BE (Bürgerschaftliches Engagement).
Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1783  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lrakn.de/bildung+_+soziales/buergerschaftliches+engagement+_+selbsthilfe/fachstelle+buergerschaftliches+engagement

 

Sich sinnvoll engagieren macht Spaß - Habe die Ehre!
Mit unserer Kampagne "Habe die Ehre" wollen wir dazu beitragen, das Bewusstsein für ehrenamtliches Engagement in der Öffentlichkeit zu fördern. Wir wollen Impulse geben, das Ehrenamt als sinnvolle Aufgabe zu stärken. Die Kampagne soll Menschen dazu motivieren, ein Ehrenamt aufzunehmen. Und sie soll dafür sorgen, dass ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Singen eine größere öffentliche Wertschätzung erfahren. Dazu bringt ein Team bei uns im Rathaus kreative Ideen, Projekte und Veranstaltungen auf den Weg.
Fit im Ehrenamt: Ein Fortbildungsprogramm der vhs Konstanz für Ehrenamtliche. Die Stadt Singen honoriert und unterstützt aktiv das Engagement ihrer Ehrenamtlichen, indem sie die Gebühr bis 40 € pro Veranstaltung und Teilnehmer*in übernimmt. Detaillierte Kursinhalte und Infos unter www.vhs-landkreis-konstanz.de.
Stadtverwaltung Singen, Pressestelle, Hohgarten 2, 78224 Singen Ansprechpartnerin: Evelyn Lustig
Telefon: 07731 85-115 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.in-singen.de/leben/miteinander/vereine-und-ehrenamt 

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten
Bei den Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Initiativen und Vereinen kann man sich in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich engagieren, z.B. im Sozialbereich, im Naturschutz, Heimatpflege etc. Wir nennen hier einzelne Verbände, Einrichtungen und Initiativen stellvertretend für viele andere:
Caritasverband Singen-Hegau, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz, Bund für Umwelt und Naturschutz „BUND“ oder „NABU“ (verschiedene Ortsgruppen im Landkreis), Hospizvereine, die Tafeln im Landkreis Konstanz, Fördervereine von Schulen und Kitas, Sportvereine, Kultur- und Brauchtumsvereine, Ortsvereine des Deutschen Roten Kreuz „DRK“, Feuerwehr und Technischer Hilfsdienst (THW), Seniorenbüro, wellcome (Familienpaten), Familienberatungen (Quartierguides), kirchliche Gruppierungen (z.B. Besuchsdienste).

 

Freiwilligenbörse Singen
unabhängig, unparteiisch, konfessionslos, non profit - für ein liebenswertes und lebenswertes Singen.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.freiwilligenboerse-singen.de

 

Stadtseniorenrat Singen
Wir sind eine neutrale, überkonfessionelle und unabhängige Arbeitsgemeinschaft.
Wir informieren über die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und beraten bei Problemen des Alltags, helfen bei Schwierigkeiten mit Computer und Smartphones, stellen Broschüren und Informationen zur Verfügung - und das alles unentgeltlich. Wir sind die Anlaufstelle für Sie, wenn Sie nicht mehr weiterwissen und jemanden brauchen, der Ihnen zuhört.
Stadtseniorenrat Singen, August-Ruf-Str. 13 (Marktpassage), 78224 Singen
Öffnungszeiten: Mo.: 10:00 - 12:00 Uhr, Di. und Mi.: 14:00 - 17:00 Uhr, Do.: 9:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 07731 1439996 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.stadtseniorenrat-singen.de/Startseite.2.0.html

  

Projekt ZWAR – Zwischen Arbeit und Ruhestand
Das Projekt ZWAR - Zwischen Arbeit und Ruhestand - bringt Menschen ab dem 55. Lebensjahr zusammen mit dem Ziel, eine gute und dauerhafte Gemeinschaft zu bilden. Es gibt weder Mitgliedschaften noch Vereinsbeiträge. Die Teilnehmer*innen beschäftigen sich mit dem, was sie sich selbst wünschen und organisieren. Neben der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Reisen, Museen, Engagement für den Stadtteil, einzelne Personengruppen oder die Umwelt) steht der Aufbau von Freundschaften und einer guten Gruppe im Mittelpunkt. Weitere Teilnehmer*innen -auch anderen Alters- sind herzlich willkommen.

  • ZWAR-Basisgruppe Nord
    • Am Freitag jeder geraden Kalenderwoche von 18:00 - 20:00 Uhr in der Kindertagesstätte im Iben, Richard-Wagner-Str. 14a, 78224 Singen.
      Ansprechpartner sind die beiden Delegierten:
    • Martin Löffler
      • Telefon: 07731 65415 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Hans Galter
      • Telefon: 0151 44353034 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
      • www.zwar-singen.de
  • ZWAR-Basisgruppe Süd
    • Am Freitag jeder ungeraden Kalenderwoche von 18:00 - 20:00 Uhr im Südstadttreff, Berliner Str. 8, 78224 Singen.
    • Ansprechpartnerin: Verena Häuptle
    • Telefon: 07731 85-709 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • www.zwar-singen-sued.com

 

Projekt Nachbarschaftshilfe
Wir wollen uns für Mitmenschen einsetzen, die unsere Unterstützung besonders benötigen: Senioren, Kranke, Menschen mit Behinderung, aber auch Familien mit Kindern. Die Nachbarschaftshilfe unterstützt bei Einkäufen, bietet Begleitdienste zu Behörden und Arztbesuchen an und unterstützt bei der Suche nach Hilfsmöglichkeiten sowie beim Ausfüllen von Formularen. Auch die kurzfristige Betreuung von Kranken und Kindern, kleinere Hilfen im Haus und Garten, Gesprächsangebote und gemeinsame Spaziergänge stehen auf dem Programm. Für Bürgerinnen und Bürger aus Überlingen steht bei Fahrten zu Behörden und Arztbesuchen der Ruf-Bus zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.singen.de/leben/miteinander/aelter+werden 

  • Für den Norden: Bürgerverein Hausen für Hausen e.V., „Nachbarn Helfen“
    • (Hausen, Beuren, Friedingen, Schlatt und Singen-Nord)
    • Lindenplatz 3, 78224 Singen-Hausen
    • Telefon: 07731 9761479 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Bürozeiten: Mo., Mi. und Fr.: 13:30 - 16:30 Uhr
  • Für den Süden: Bürgerverein Überlingen am Ried e.V., „Begegnen-Bewegen-Helfen“ (Überlingen und Singen-Süd), Kirchplatz 5, 78224 Singen-Überlingen
    • Telefon: 07731 791774 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Bürozeiten: Mo. und Do.: 14:00 - 16:00 Uhr

 

Stadtteilinitiative „Stark im Süden“
„Stark im Süden“ ist eine Initiative für die Singener Südstadt. „Stark im Süden“ ist Name und Programm zugleich. Die Initiative steht dafür, dass sich der Singener Süden noch stärker zu einem lebens- und liebenswerten Stadtteil entwickelt. Der Verein Kinderchancen Singen e.V. ist gemeinsam mit vielen engagierten Menschen aus
Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, Kirchen und Sozialverbänden der Motor von „Stark im Süden“. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Förderung von Bildung und sozialer Teilhabe von Kindern und Familien in der Singener Südstadt.
Kontakt: Südstadttreff, Berliner Str. 8, 78224 Singen
Telefon: 07731 96970-550 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.sis-singen.de

 

Südstadttreff
Der Verein Kinderchancen und der Caritas-Verband Singen-Hegau nutzen gemeinsam die Räume in einem ehemaligen Ladengeschäft. Im Südstadttreff sind viele weitere Kooperationspartner*innen mit ihren Angeboten aktiv. Die meisten Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien.
Südstadttreff, Berliner Str. 8, 78224 Singen
Telefon: 07731 96970-550 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
www.kinderchancen-singen.de/einzelprojekte/suedstadttreff/

 

Peter-Voncken-Bühne
Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Singener Tafel haben die Finanzierung einer Ausstattung für kleinere und mittlere Feste übernommen. Damit soll es vor allem sozialen und kulturellen Initiativen leicht gemacht werden, alles was für ein Fest oder eine Veranstaltung erforderlich ist, aus einer Hand und zu einem kleinen Preis zu bekommen.
Zur Ausstattung gehören 8 Pavillons, 10 Biertischgarnituren, eine kleine Bühne und eine Lautsprecheranlage. All das ist in einem Anhänger verstaut, der auch gleichzeitig als Bühne genutzt werden kann. Die Initiatoren haben ihrem Projekt den Namen Peter-Voncken-Bühne gegeben. Peter Voncken hat sich in vielen Singener Initiativen engagiert, unter anderem auch in der „Lokalen Angenda 21“ und er hat verfügt, dass ein größerer Geldbetrag aus seinem Nachlass für soziale Zwecke eingesetzt werden soll. Das Ausleihen der Ausstattung wird von der Singener Tafel organisiert.
Telefon: 07731 782815 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.tafel-singen.de/newsreader/peter-voncken-bühne.html

 

Naturfreunde Singen
Das Programm lädt zu zahlreichen Aktivitäten für Jung und Alt ein:

  • Sanfter Tourismus: damit die Schönheit der Natur für kommende Generationen gesichert wird
  • Wanderungen: in der näheren und weiteren Umgebung gemeinsame Natur-erlebnisse, z.B. auf den Natura Trails
  • Radfahren: gemütlich mit dem Drahtesel durch die Natur
  • Nordic Walking: immer am Dienstag
  • Junge Familien: Erwachsene und Kinder gemeinsam
  • Seniorinnen und Senioren: monatliche Treffen im Vereinsheim, gemeinsame Ausflüge
  • Im Vereinsheim: Fischessen, Herbstfest, Regio-Brunch und vieles mehr
  • Kultur-Touren: gemeinsame Besuche von Museen und Ausstellungen.

Die Naturfreunde Singen sind ehrenamtlich organisiert. Für die Teilnahme an den meisten Angeboten ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Gäste sind herzlich willkommen.
Vereinsheim der Naturfreunde, Hadwigstr. 19, 78224 Singen
Telefon: 07731 799641 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.naturfreunde-singen.de

 

Bildungskreis Singen
Der Bildungskreis Singen steht für Weiterbildung in jedem Alter und freut sich über alle Teilnehmer*innen, die neu hinzukommen. Die Mitglieder unserer Einrichtung verstehen Bildung als eine höchst persönliche Sache, die die Chance auf eine bessere Lebensqualität erhöht. Der Wunsch, aktiv und gesund zu bleiben, erfordert ein ständiges Training für Körper und Geist. Das trifft aber nicht nur für Senioren zu, auch jüngere Menschen sind bei uns gerne gesehen und herzlich eingeladen, aktiv zu werden.
Leitung und Kontakt: Marion Czajor, Telefon: 07731 43174
www.bildungskreis-singen.de

 

Begegnungsstätte Domizil
Das Begegnungsstätten-Programm findet in den Räumen der AWO am Heinrich-Weber-Platz statt. Man muss kein AWO-Mitglied sein, um an den Angeboten teilzunehmen.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.
Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen
Ansprechpartner: Reinhard Zedler
Telefon:  07731 9580-11 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.awo-konstanz.de/dom.html

 

Citypastoral - Stadtoase
Ein Raum zum Ausruhen und Auftanken in unserer hektischen Welt. Die StadtOase ist ein Ort für Begegnungen, bietet Gelegenheit für Gespräche über das Leben und den Glauben, bietet Raum zum Austausch über Sorgen und Nöte, Freude und Hoffnungen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen haben ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Mitmenschen, teilen gerne ihre Zeit mit den Besucherinnen und Besuchern und freuen sich über einen offenen Dialog. Zu bestimmten Themen kann Aufklärung und Hilfestellung gegeben und in Notfällen auch professionelle Hilfe vermittelt werden. Die StadtOase ist ein Projekt der katholischen Kirche.
Citypastoral - Stadtoase, August-Ruf-Str. 12 a, im 4. Stock (Lift), 78224 Singen 
Telefon: 07731 7968187 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten: Do. und Fr.: 12:00 - 17:00 Uhr
www.kath-singen.de/html/citypastoral_stadtoase

 

BeTreff der Lebenshilfe Singen-Hegau e.V.
Im BeTreff begegnen sich erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung. Es wird die Möglichkeit geboten, Freizeit sinnvoll zu gestalten, sich weiterzubilden und Kreativität zu entdecken. Ziel ist die individuelle Unterstützung zu Hause sowie die Begleitung und Förderung der Aktivitäten außer Haus, um dadurch die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die Lebenshilfe Singen möchte keine eigene Freizeitwelt für Menschen mit Behinderung schaffen, sondern einen Treffpunkt mit integrierendem Charakter. Die Angebote werden von haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und gemeinsam mit den Teilnehmenden gestaltet. 
Lebenshilfe Singen-Hegau e.V., Mühlenstr. 19, 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Jenny Brecht
Telefon: 07731 822809-11 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lebenshilfe-singen.de/betreff/

 

Besondere Sonnenkinder – ein Offener Treff für Eltern und Kinder mit Trisomie 21
Die Treffen finden einmal im Monat statt. Ziele der Gruppe:

  • Kennenlernen und voneinander lernen
  • Gemeinsames Spielen
  • Eigene Ressourcen stärken
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Unterstützung der Eltern in besonderen Fragen
  • Austausch und Information zu weiteren Kontakt- und Beratungsstellen.

Lebenshilfe Singen-Hegau e.V., Mühlenstr. 19, 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Romana Trautmann
Telefon: 07731 - 822809-13 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lebenshilfe-singen.de/familiendienst/besondere-sonnenkinder

 

Internationales Krabbel-Babbel-Mütter-Café in der Lila Distel
Offen für alle Mütter mit Kindern von 0 bis 6 Jahren und Schwangere. Wir wollen uns über Fragen der Integration, Gesundheit, Bildung (Deutsch lernen) und Entwicklung der Kinder austauschen. Singen – spielen – lachen und mit Freude neue Welten entdecken. Montags 9:30 - 11:30 Uhr.
Lila Distel, Alemannenstr. 31, 78224 Singen
Informationen: AWO Elternschule, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen
Telefon: 07731 9580-96 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.elternschule.awo-konstanz.de/internationales-krabbel-babbel-muetter-cafe/

 

Krabbelgruppe im Bonhoefferzentrum
Für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Jeden Donnerstag 9:30 Uhr - 11:30 Uhr in den unteren Räumen des Bonhoefferzentrums. Wir singen, tanzen, spielen und basteln
zusammen. Danach gibt es ein gemeinsames Frühstück (Unkostenbeitrag).
Die Krabbelgruppe findet nach Abschluss der Umbaumaßnahmen voraussichtlich ab Januar 2021 wieder statt.
Bonhoeffergemeinde, Beethovenstr. 50, rückwärtiger (südlicher) Eingang, 78224 Singen
Telefon: 07731 42114 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.dietrich-bonhoeffer-gemeinde-singen.de/cms/gruppen-und-kreise/krabbelgruppe.php

 

Krabbelgruppe in der Luthergemeinde
Für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Gemeinsames Singen, Spielen und Erzählen jeden Dienstag ab 9:30 Uhr im Wichernsaal.
Luther-Gemeindezentrum, Freiheitstr. 36, 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Frau Rohmeier
Telefon: 01525 9491420 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie können auch über das Pfarramt Kontakt aufnehmen:
Telefon: 07731 62543 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.luthergemeinde-singen.de/krabbelgruppe-singen.0.html